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   BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 127/76   

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https://dejure.org/1978,7191
BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 127/76 (https://dejure.org/1978,7191)
BSG, Entscheidung vom 19.01.1978 - 4 RJ 127/76 (https://dejure.org/1978,7191)
BSG, Entscheidung vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 127/76 (https://dejure.org/1978,7191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Rente für abgelaufene Zeiträume - Zulässigkeit - Bewilligung der Rente vor der Berufung - Beschränkung des Antrags

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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

    Dass Kosten für Blutzuckermessungen in der Zeit ab 1. Juli 2002 nicht angefallen sind, ist für die Zulässigkeit der Berufung ebenso unerheblich wie die nachträgliche Ausklammerung des Feststellungsanspruchs aus dem Berufungsbegehren der Beklagten, weil es insoweit gemäß § 202 SGG iVm § 4 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) nur auf den Umfang der sozialgerichtlichen Entscheidung und das anfängliche Berufungsbegehren des Rechtsmittelführers ankommt (BSGE 16, 134, 135 und 37, 64, 65; BSG SozR 1500 § 146 Nr. 6; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, Vor § 143 RdNr 10 b und § 144 RdNr 19).
  • LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AS 245/08

    Berufung trotz beschränktem Berufungsantrag und einem Absinken des

    Ein späteres Sinken des Beschwerdewertes durch Beschränkung des Berufungsantrags macht die Berufung grundsätzlich nicht unzulässig (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 1977 - 5 RJ 50/76 - SozR 1500 § 146 Nr. 3; BSG, Urteil vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 127/76 - SozR 1500 § 146 Nr. 6; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, [9. Aufl., 2008], § 144 Rdnr. 19, m. w. N.).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92

    Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil

    Die Zulässigkeit der Berufung beurteilt sich nach dem Zeitpunkt ihrer Einlegung; sie wird durch eine nachträgliche Veränderung des Streitgegenstandes nicht berührt (BSGE 16, 134, 135; 37, 64, 65; BSG SozR 1500 § 146 Nr. 6).
  • BSG, 13.06.1984 - 11 RA 34/83

    Aufwandsentschädigung - Ehrenamtliche Tätigkeit - Arbeitsentgelt -

    Die Berufung des Klägers war, was der Senat von Amts wegen zu prüfen hatte, zulässig; der Berufungsausschließungsgrund des § 146 Sozialgerichtsgesetz (SGG) greift nicht ein, da die Berufung nach den in der letzten mündlichen Verhandlung gestellten Anträgen den Zeitraum von März 1981 bis Januar 1983 betrifft, der bei Einlegung der Berufung im Oktober 1982 noch nicht abgelaufen war (vgl. SozR 1500 § 146 Nr. 6, 7, 12 und 14).
  • BSG, 09.09.1982 - 5b RJ 40/81

    Angehöriger; Erwerbsunfähigkeitsrente; Abkommen über Soziale Sicherheit;

    Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels richtet sich nicht nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung, sondern nach denen, die bei der Einlegung des Rechtsmittels vorlagen (BSG SozR 1500 § 146 Nr. 6).
  • BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 39/95

    Wartezeit für eine Rente wegen Berufsunfähigkeit - Voraussetzungen für die

    Der Streit betraf in dem insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Einlegung der Berufung (vgl zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Prüfung der Berufungsvoraussetzungen BSGE 16, 134, 135 = SozR Nr. 4 zu § 46 RKG; BSGE 37, 64, 65 = SozR Nr. 1 zu § 11 AA vom 31. Oktober 1969; BSG SozR 1500 § 146 Nr. 6 und BSG SozR 1500 § 144 Nr. 30) weder ausschließlich eine Rente für zurückliegende Zeiträume noch allein den Beginn einer Rentengewährung iS des § 143 i.V.m. § 146 SGG in der bis zum 28. Februar 1993 gültigen Fassung; denn der Bescheid vom 4. September 1989 über die Gewährung der Hinterbliebenenrente ab 1. August 1988 existierte am 29. Februar 1988 noch nicht.
  • LSG Sachsen, 16.03.2004 - L 6 KN 99/03

    Vorliegen einer Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Berufung;

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG SozR 1500 § 146 Nr. 6, 7 m.w.N.) macht jedoch dann von diesem Grundsatz eine Ausnahme, wenn der Berufungskläger sein Rechtsmittel nach dessen Einlegung aus freien Stücken ("willkürlich") während des Berufungsverfahrens soweit einschränkt, dass das Rechtsmittel nicht mehr den gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen entspricht, die Berufung also unzulässig wird.
  • BSG, 28.02.1978 - 4 RJ 73/77

    Arbeitslosigkeit - Vorzeitiges Altersruhegeld - Berufung - Zulässigkeit -

    einstimmung mit der Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte und der herrschenden Meinung im Schrifttum schon wiederholt ausgesprochen hat, grundsätzlich nicht nach der Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung des Rechtsmittelgerichte, sondern nach den Verhältnissen bei Einlegung des Rechtsmittels (vgl SozR SGG 5 146 Nrn 6, 8, 9, 12; BSGE 14, 213, 216 und 16, 154, 155; Urteile des 1. Senats des BSG vom 18. Januar 1978 und des erkennenden Senats vom 19. Januar 1978, 1 RA 11/77 und 4 RJ 127/76; Meyer-Ladewig, SGG, Vbrbemerkungen vor % 145, Anm 10; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur SGb, 4. Aufl, 26. Nachtrag, % 445 SGGAnm 4, s. III/12 unten).
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